Falls die Durchführung des Vertrages durch höhere Gewalt (z.B. Epidemien, Unwetter, Katastrophen, Krieg) oder nicht zumutbare Gefahren für den Teilnehmer, nicht vertretbar ist, hat der Veranstalter das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall erstatten wir den bezahlten Betrag zurück. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
Eine Haftung erfolgt unsererseits für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Leistungen und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung. Wir übernehmen keine Haftung für Personen und Sachschäden während der Anfahrt, des Aufenthalts und für PKW Fahrten, die vor Ort stattfinden. Die Teilnahme an den Leistungen der Quinta Lusitânia erfolgt auf eigene Gefahr. Werden zur Durchführung einer Veranstaltung andere Unternehmen mit Einzelleistungen beauftragt, so haftet das jeweilige Unternehmen für die im Zusammenhang mit der Einzelleistung entstehenden Ansprüche. Eine Haftung für Verlust und Beschädigung des Eigentums des Teilnehmers seitens des Veranstalters ist ausgeschlossen. Die Ausrüstung ist ordnungsgemäß zu behandeln. Bei grobfahrlässiger Beschädigung und Verlust haftet der Teilnehmer für die entstandenen Schäden. Die Haftung des Veranstalters ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf die Höhe des dreifachen Gesamtbetrages des Vertrages begrenzt, soweit der Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Den Anweisungen der Berittführer ist Folge zu leisten. Bei ordnungswidrigem Verhalten, welches das Ansehen oder die Unversehrtheit der Teilnehmer oder des Veranstalters gefährdet, kann ein Teilnehmer nach Ermahnung vom Verlauf, gegebenenfalls auch ohne Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten ausgeschlossen werden. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
Alle Teilnehmer tragen die Verantwortung eine Leistung auszuwählen, welche ihrem Gesundheitszustand und persönlichen physischen und psychischen Fähigkeiten entspricht. Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen die Teilnahme bestehen. Quinta Lusitânia macht darauf aufmerksam, dass der Umgang mit Pferden mit erhöhtem Risiko verbunden ist, z.B. Unfälle, welche zu Verletzungen, Behinderungen oder gar zum Tode führen können. Da Quinta Lusitânia keine Kontrolle über Ihre Fähigkeiten hat, lehnt Quinta Lusitânia jegliche Haftung ab. Alle Teilnehmer tragen selbst die Verantwortung und jegliche Kosten für Unfall, Todesfall oder Schaden an sich oder Drittpersonen.
Für Versicherungen jeder Art, außer einer Unfallversicherung beim Reitkurs ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritt, Reisegepäck, Reiseunfall und Auslandskrankenversicherung.
Mitgebrachte Pferde müssen gegen Influenza geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Im Zweifel muss ein gültiger tierärztlicher Nachweis über die Gesundheit des Pferdes erbracht werden. Die Kosten hierfür sind vom Pferdebesitzer zu tragen. Sollte er verweigern einen solchen Nachweis zu erbringen, oder sollte das Pferd ansteckende Krankheiten haben, behält sich Quinta Lusitânia das Recht vor, das Pferd ohne Erstattung von bereits geleisteten Kurskosten von der Anlage zu verweisen. Dadurch eventuell entstandene Mehrkosten, sind vom Besitzer zu tragen.
Darüber hinaus haftet der Pferdebesitzer voll für Sach- oder Personenschäden, die während des Aufenthaltes auf der Quinta durch das mitgebrachte Pferd entstehen. Quinta Lusitânia weist deshalb darauf hin, nur Pferde mit einer gültigen Haftpflichtversicherung auf die Anlage zu verbringen.
We advise our clients to always carry a valid ID and a valid vaccination card when travelling through Europe.
On “change over days” when the arrival of the new guests and the departure of the leaving guests merge, the necessary cleaning and the proper preparation of rooms might lead to delays of availability.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird darauf hingewiesen, dass bei Reisen in das europäische Ausland ein gültiger Personalausweis und ein gültiger Impfpass bzw. eine Impfbescheinigung mitzuführen sind. Da beim Gästewechsel An und Abreise der verschiedenen Gäste auf einen Tag fallen können, kann die notwendige Reinigung und Vorbereitung der Zimmer für die neuen Gäste dazu führen, dass diese nicht sofort verfügbar sind.
Änderungen im geplanten Veranstaltungsablauf sind aufgrund der Art unseres Angebots nicht immer auszuschließen.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin willigen ein, dass sie während des Aufenthaltes bei Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten fotografiert und diese Fotografien im Rahmen der Vermarktung von Quinta Lusitânia verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin willigen ein, dass die erhobenen Daten zu ihrer Person (Bestandsdaten) zu Marktforschungs und Marketingzwecken genutzt werden. Im Hinblick auf die registrierten Daten der Teilnehmer verpflichtet sich Quinta Lusitânia, die datenschutz und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere werden die Daten vertraulich behandelt. Der Teilnehmer kann die Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen. Hat er die Einwilligung widerrufen, findet eine Datennutzung nach diesem Absatz nicht statt.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der Gerichtsstand von Quinta Lusitânia ist Santa Comba Dão, Portugal.
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